Der Klettergarten Birkenberg bietet zu festegelegten Öffnungszeiten freies Klettern unter Aufsicht und Begleitung von Klettertrainern auf dem Panoramaparcours an und für Gruppen (Schulklassen, Jugendgruppen, Betriebe) buchbare Programmangebote als Teambuilding, erlebnispädagogische Maßnahme oder Freizeitevent im Bereich Niedriger und Hoher Teamparcours. Die handlungs- und bewegungsorientierten Programme finden unter freiem Himmel statt.
Vertragsschluss
Angebote des Klettergartens Birkenberg sind, sofern nicht anders
vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt mit
der Bestätigung durch den Klettergarten Birkenberg zustande oder
durch Erwerb einer Eintrittskarte vor Ort. Ersatzweise gilt die
Rechnungstellung für erbrachte Leistungen als Vertragsannahme. Der
Klettergarten Birkenberg ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten
Leistungen auszuführen. Änderungen der Leistungsanforderungen
müssen gesondert verhandelt werden.
Betreuung
Der Klettergarten Birkenberg stellt für die Durchführung der
Projekte eine von ihm bestimmte Anzahl von Teamern zur Verfügung.
Die Teamer sind geschult im Umgang mit Gruppen und den angebotenen
(Kletter)-Programmen.
Aufsichtspflicht
Die Führung der Aufsichtspflicht über minderjährige
teilnehmende Personen obliegt nicht den Teamern des Klettergartens
Birkenberg. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der
teilnehmenden Gruppe eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur
Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der
Aufsichtspflicht übernehmen. Die Begleitpersonen müssen die
Teamer des Klettergartens Birkenberg unaufgefordert über
Besonderheiten der Teilnehmer informieren (Krankheiten, Behinderungen,
Verhaltensauffälligkeiten, Allergien etc.).
Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung mitkletternder Erwachser auf den Adventureparcours im Klettergarten Birkenberg. Bis zu maximal 2 Kinder unter 10 Jahren sind von mindestens einem Erwachsenen zu begleiten. Bei exklusiv gebuchten Kindergeburtstagsgruppen müssen mindestens 2 erwachsene Begleitpersonen pro Geburtstagsgruppe begleitend mitklettern.
Mitwirkung des Auftraggebers
Für die Sicherstellung der für die Programmdurchführung
notwendigen Rahmenbedingungen trägt der Auftraggeber die
Verantwortung.
Rücktritt
Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung verpflichtet den
Kunden zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe von:
50,- Euro bis 34 Tage vor der Veranstaltung
25 % 34 bis 14 Tage vor der Veranstaltung
50 % 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung
100 % ab dem 6-ten Tag vor der Veranstaltung
Umgestaltung oder Abbruch des Programmes
Die Teamer des Klettergartens Birkenberg haben das Recht, die
Outdoorprogramme jederzeit den Bedingungen der Gruppe und dem Umfeld
anzupassen, so dass immer eine größtmögliche Sicherheit
aller teilnehmenden Personen gewährleistet ist.
Sie haben auch das Recht, das Programm aus Sicherheitsgründen
vorzeitig abzubrechen, ohne dass sich hierdurch der
Vergütungsanspruch des Klettergartens Birkenberg gegenüber dem
Kunden mindert.
Beschädigung und Diebstahl
Der Auftraggeber haftet neben den Teilnehmern und Begleitpersonen
für alle Schäden oder Diebstahl durch Teilnehmer, die durch
die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, es sei denn, die
Schädigung fällt in den Verantwortungsbereich des
Klettergarten Birkenberg.
Nutzungsbedingungen
Jeder Nutzer der Kletteranlage Birkenberg muss den geltenden
Nutzungsbedingungen schriftlich zustimmen. Die Zustimmung erfolgt
selber, durch einen Erziehungsberechtigten, durch eine von der Gruppe
autorisierte Person.
Haftung
Der Hochseilgartenbetreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und
Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Mitarbeiter.
Der Klettergarten Birkenberg übernimmt keine Haftung für die
vom Kunden, den Teilnehmern und Begleitpersonen eingebrachten
Gegenstände, Kleidungsstücke und Wertsachen.
Die Haftung für Schäden des Nutzers durch
unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung,
durch motorische oder sportliche Defizite sowie durch unkonzentriertes
Verhalten u. ä. wird ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die
Haftung für Schäden, die aus dem Ignorieren der
Nutzungsbedingungen entstehen. (Bsp. Nutzer klettert, obwohl eine
gravierende gesundheitliche Einschränkung besteht oder obwohl er
unter Alkoholeinfluss steht).
Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben
die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine durch die
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung etwa
entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der
Beteiligten sinngemäß zu füllen.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.