Impressionen aus dem Klettergarten Birkenberg

» Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klettergartens Birkenberg Leverkusen-Opladen

Der Klettergarten Birkenberg bietet zu festegelegten Öffnungszeiten freies Klettern unter Aufsicht und Begleitung von Klettertrainern auf dem Panoramaparcours an und für Gruppen (Schulklassen, Jugendgruppen, Betriebe) buchbare Programmangebote als Teambuilding, erlebnispädagogische Maßnahme oder Freizeitevent im Bereich Niedriger und Hoher Teamparcours. Die handlungs- und bewegungsorientierten Programme finden unter freiem Himmel statt.


Vertragsschluss
Angebote des Klettergartens Birkenberg sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Klettergarten Birkenberg zustande oder durch Erwerb einer Eintrittskarte vor Ort. Ersatzweise gilt die Rechnungstellung für erbrachte Leistungen als Vertragsannahme. Der Klettergarten Birkenberg ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Leistungen auszuführen. Änderungen der Leistungsanforderungen müssen gesondert verhandelt werden.


Betreuung
Der Klettergarten Birkenberg stellt für die Durchführung der Projekte eine von ihm bestimmte Anzahl von Teamern zur Verfügung. Die Teamer sind geschult im Umgang mit Gruppen und den angebotenen (Kletter)-Programmen.


Aufsichtspflicht
Die Führung der Aufsichtspflicht über minderjährige teilnehmende Personen obliegt nicht den Teamern des Klettergartens Birkenberg. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der teilnehmenden Gruppe eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen. Die Begleitpersonen müssen die Teamer des Klettergartens Birkenberg unaufgefordert über Besonderheiten der Teilnehmer informieren (Krankheiten, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Allergien etc.). Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung mitkletternder Erwachser auf den Adventureparcours im Klettergarten Birkenberg. Bis zu maximal 2 Kinder unter 10 Jahren sind von mindestens einem Erwachsenen zu begleiten. Bei exklusiv gebuchten Kindergeburtstagsgruppen müssen mindestens 2 erwachsene Begleitpersonen pro Geburtstagsgruppe begleitend mitklettern.


Mitwirkung des Auftraggebers
Für die Sicherstellung der für die Programmdurchführung notwendigen Rahmenbedingungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung.


Rücktritt
Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung verpflichtet den Kunden zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe von:
50,- Euro bis 34 Tage vor der Veranstaltung

25 % 34 bis 14 Tage vor der Veranstaltung
50 % 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung
100 % ab dem 6-ten Tag vor der Veranstaltung


Umgestaltung oder Abbruch des Programmes
Die Teamer des Klettergartens Birkenberg haben das Recht, die Outdoorprogramme jederzeit den Bedingungen der Gruppe und dem Umfeld anzupassen, so dass immer eine größtmögliche Sicherheit aller teilnehmenden Personen gewährleistet ist.
Sie haben auch das Recht, das Programm aus Sicherheitsgründen vorzeitig abzubrechen, ohne dass sich hierdurch der Vergütungsanspruch des Klettergartens Birkenberg gegenüber dem Kunden mindert.


Beschädigung und Diebstahl
Der Auftraggeber haftet neben den Teilnehmern und Begleitpersonen für alle Schäden oder Diebstahl durch Teilnehmer, die durch die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, es sei denn, die Schädigung fällt in den Verantwortungsbereich des Klettergarten Birkenberg.


Nutzungsbedingungen
Jeder Nutzer der Kletteranlage Birkenberg muss den geltenden Nutzungsbedingungen schriftlich zustimmen. Die Zustimmung erfolgt selber, durch einen Erziehungsberechtigten, durch eine von der Gruppe autorisierte Person.


Haftung
Der Hochseilgartenbetreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.
Der Klettergarten Birkenberg übernimmt keine Haftung für die vom Kunden, den Teilnehmern und Begleitpersonen eingebrachten Gegenstände, Kleidungsstücke und Wertsachen.
Die Haftung für Schäden des Nutzers durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung, durch motorische oder sportliche Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten u. ä. wird ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die aus dem Ignorieren der Nutzungsbedingungen entstehen. (Bsp. Nutzer klettert, obwohl eine gravierende gesundheitliche Einschränkung besteht oder obwohl er unter Alkoholeinfluss steht).
Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß zu füllen.


Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.


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