Impressionen aus dem Klettergarten Birkenberg

» Nutzungsbedingungen Klettergarten Birkenberg in Leverkusen-Opladen

1. Jeder Teilnehmer muss diese Nutzungsbedingungen vor Betreten des Hochseilgartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist.


2. Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern müssen diese Nutzungsbedingungen durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen, bevor der Hochseilgarten betreten werden darf. Der Sorgeberechtigte bestätigt dies ebenfalls mit seiner Unterschrift. Der Vor- und Zuname und das Geburtsdatum der Minderjährigen sind auf dem Anmeldebogen aufzuführen.


3. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen den Hochseilparcours nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder vom Sorgeberechtigten Beauftragten begehen. Bei Gruppen muss eine Einverständniserklärung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, damit der Hochseilgarten vom Minderjährigen ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat. Alternativ kann der Gruppenbetreuer auf einem Sonderblatt bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten der namentlich aufzuführenden oder zu einer Klasse gehörenden Kinder über die Nutzungsbedingungen informiert wurden und ihr Einverständnis erklärt haben.


4. Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr! Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Für die Haftung des Hochseilgartenbetreibers gilt die Ziffer 20.


5. Für die Benutzung des Hochseilgartens gelten folgende Bedingungen:
a. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.
b. Die Anlage ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,20 m und bis maximal 120 kg Körpergewicht begehbar.
c. Personen, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnten, sind zur Teilnahme nicht berechtigt. Der Hochseilgarten darf nach Alkoholgenuss, dem Konsum von Betäubungsmitteln und/oder Drogen nicht betreten werden! Schwangere dürfen den Hochseilgarten ebenfalls nicht nutzen.
d. Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras, etc.) mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere (z. B. durch Herunterfallen) darstellen. Lange Haare sind kurz zu binden (z. B. Haargummi, etc.).
e. Es besteht absolutes Rauchverbot! Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für alle Folgeschäden (z. B. an Gurten o. ä.)!
f. Die Begehung des Hochseilgartens ist nur mit festem Schuhwerk (keine Sandalen, Flip-Flops o. ä.) möglich.
g. Bei Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt der Betreiber keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.


6. Jeder Teilnehmer, muss an der Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Hochseilgartens teilnehmen.


7. Die vom Betreiber ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Karabiner, usw.) muss entsprechend der Sicherheitseinweisung des Betreibers benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter des „Klettergarten Birkenberg“ an- bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Nach Beendigung des Parcoursdurchlaufs muss die Ausrüstung wieder zurück gegeben werden. Die Kletteranlage darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. Das Benutzen eigener Sicherheitsausrüstung, auch nur teilweise, ist nicht zulässig!


8. Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Im Bereich des Panoramaparcours erfolgt das Einhängen in das durchlaufende Sicherungsystem durch den Trainer. Es ist nicht erlaubt, selber Veränderungen am Karabiner vorzunehmen. Das Umhängen in einen neuen Anlagen-Sicherungsbereich darf ausschließlich durch den Trainer erfolgen!


9. Jedes Kletterelement zwischen den Masten, der Aufstieg und die Seilfahrt dürfen immer nur von einer Person begangen, bzw. genutzt werden. Auf einem Podest dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Nutzen Sie ausschließlich den natürlichen Schwung der Seilrutsche. Die Seilrutsche darf erst benutzt werden, wenn sicher gestellt ist, dass sich auf der Ankunftsplattform oder im Ankunftsbereich keine Person mehr aufhält.


10. Auf dem gesamten Hochseilgarten dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden!


11. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigung bzw. Diebstahl z. B. von Kleidung, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Sonstige Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter des „Klettergarten Birkenberg“ gemeldet werden.


12. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich der „Klettergarten Birkenberg“ das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


13. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers oder gegen Inhalte der Sicherheitseinweisung können die betreffenden Personen vom Besuch der Anlage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht! Bei Zuwiderhandlung und Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.


14. Generell sind die Anweisungen der Trainer auf der Anlage zu befolgen.


15. Der Betreiber haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch Nichteinhaltung der Benutzerregeln, der Sicherheitseinweisung, Anweisungen von Mitarbeitern oder falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden.


16. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise, Sicherheitseinweisung und/oder Anweisungen der Mitarbeiter des „Klettergarten Birkenberg“ behält sich dieser das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.


17. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, etc.) einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittsgeldes.


18. Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückvergütung des Eintrittsgeldes.


19. Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Hochseilgartens verboten! Der Betreiber des Hochseilgartens behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage eigene Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber ausdrücklich im Vorfeld anzuzeigen.


20. Der Hochseilgartenbetreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.


Unsere Nutzungsbedingungen als PDF zum Download