Sicherheit wird groß geschrieben im Klettergarten Birkenberg.
» Bau der Anlage » Die Anlage wurde nach Bau und vor Inbetriebnahme vom TÜV Thüringen abgenommen. Die Erbauer- und Wartungsfirma ist in ihrer Funktion zertifiziert von der ERCA (European Ropes Course Association). Der Bau der Anlage entspricht der Norm DIN EN 15567.
» ERCA » Die ERCA formuliert als europäischer Verband die Sicherheitsstandards für Seilgärten. Der Verbandszweck ist die Förderung von Qualität und Sicherheit in Seilgärten.
» DIN EN 15567 » Das Sicherheitskonzept im Klettergarten Birkenberg wurde erstellt analog der DIN EN 15567. Anfang März 2008 ist die DIN EN 15567 veröffentlicht worden. Sie legt die Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb fest. Hierbei geht es sowohl um Anforderungen an verwendete Baumaterialien und persönliche Schutzausrüstungen, als auch um verwaltungsspezifische Regelungen.
DIN EN-15567-I behandelt die Anforderung an die Konstruktion und an Prüfverfahren.
DIN EN-15557-II beschreibt die Anforderungen an den Betrieb.
Sämtliche Inspektionen (vor Inbetriebnahme, visuelle, operative und regelmäßig wiederkehrende) werden dokumentiert und dürfen nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
» Kletter-Trainer » Die Trainer und Teamer im Klettergarten Birkenberg sind nach ERCA-Standards speziell für die Kletteranlage ausgebildet worden und werden von einer Spezialfirma Klettern und Event für die Durchführung von Programmangeboten und Offenem Klettern gestellt. Die Trainer / Teamer im Klettergarten können an der orangenen Farbe des Helmes erkannt werden.
» Persönliche Schutzausrüstung (PSA) » Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören Klettergurte, Helme und Karabiner. Im Klettergarten Birkenberg wird jeder Besucher umfassend in die Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung eingewiesen.
Die Persönliche Schutzausrüstung wird vor jedem Gebrauch von einem erfahrenen Trainer überprüft und in festgelegten Intervallen eine umfangreiche Inspektion der Ausrüstung durchgeführt und dokumentiert.
» Nutzungsbedingungen » Die Nutzungsbedingungen muss jeder Besucher des Klettergarten Birkenberg sorgfältig lesen und mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt. Das Verstehen und Berücksichtigen der umfangreichen Nutzungsbedingungen dient vor allem der Sicherheit der Nutzer des Klettergartens.
» Zertifizierung » Die Betriebsabläufe im Klettergarten Birkenberg wurden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Arbeitssicherheit und Sicherheit im Privat- und Freizeitbereich überprüft und gutachterlich bewertet. In regelmäßigen Abständen werden Stichprobenkontrollen zur Sicherheit der Betriebsabläufe vorgenommen.